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   OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - VII-Verg 44/04   

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OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - VII-Verg 44/04 (https://dejure.org/2004,5879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2004 - VII-Verg 44/04 (https://dejure.org/2004,5879)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2004 - VII-Verg 44/04 (https://dejure.org/2004,5879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Vergaberechtsregimes auf ein Ausschreibungsverfahren als Voraussetzung für die Nachprüfbarkeit des Verfahrens durch die Vergabekammer und den Vergabesenat; Feststellung des sachlichen Anwendungsbereichs des Vergaberechts; Eine beabsichtigte Vereinbarung ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 652
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    Die Antragstellerin kann unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senates vom 26. Juli 2002 - Az. Verg 22/02 - nicht mit Erfolg einwenden, das Nachprüfungsverfahren sei ungeachtet des normierten Anwendungsbereichs des Vergaberechts hier allein deshalb eröffnet, weil sich der Antragsgegner zur Durchführung eines Vergabeverfahrens entschlossen habe.

    1998 Nr. C 21/53 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2002, Verg 22/02; OLG Stuttgart OLGR 2003 218 ff.; Boesen, Vergaberecht, § 99 Rn. 32 m.w.Nachw.; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 99 Rn. 27).

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    Der Senat hat die umstrittene Frage, ob öffentlich-rechtliche Verträge mit Beschaffungscharakter vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgeschlossen sind, in seiner Entscheidung vom 5. Mai 2004 (VII Verg 78/03, OLGR 2004, 301, 303) im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 12. Juli 2001 (Rs. C-399/98, VergabeR 2001, 380, 387 Tz. 73) dahingehend beantwortet, dass die Qualifizierung eines Auftrages als privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich für die Anwendung des Vergaberechts unmaßgeblich ist, da die Vergaberichtlinien nicht zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen differenzieren.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    Kennzeichen einer Konzession ist, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär - ganz oder zum überwiegenden Teil - das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98 "Teleaustria Verlags GmbH und Telefonadress GmbH gegen Post & Telekom Austria GmbH"; implizit EuGH, Urteil vom 10.11.1998, Rs. C-360/96, "Gemeente Arnheim, Gemeente Rheden gegen BFI Holding BV" "n. 25 NVwZ 1999, 397; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ABl.
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    Kennzeichen einer Konzession ist, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär - ganz oder zum überwiegenden Teil - das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98 "Teleaustria Verlags GmbH und Telefonadress GmbH gegen Post & Telekom Austria GmbH"; implizit EuGH, Urteil vom 10.11.1998, Rs. C-360/96, "Gemeente Arnheim, Gemeente Rheden gegen BFI Holding BV" "n. 25 NVwZ 1999, 397; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ABl.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    Der Senat hat die umstrittene Frage, ob öffentlich-rechtliche Verträge mit Beschaffungscharakter vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgeschlossen sind, in seiner Entscheidung vom 5. Mai 2004 (VII Verg 78/03, OLGR 2004, 301, 303) im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 12. Juli 2001 (Rs. C-399/98, VergabeR 2001, 380, 387 Tz. 73) dahingehend beantwortet, dass die Qualifizierung eines Auftrages als privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich für die Anwendung des Vergaberechts unmaßgeblich ist, da die Vergaberichtlinien nicht zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen differenzieren.
  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    Trotz der synallagmatischen Verknüpfung der oben genannten beiderseitigen Leistungen unterliegt der ausgeschriebene Auftrag dennoch nicht dem Vergaberecht, weil er als Dienstleistungskonzession einzustufen ist, auf welche die Normen des Vergaberechts - und insbesondere auch die Dienstleistungsrichtlinie 92/50 EWG (EuGH 2. Kammer, Beschluss vom 30.05.2002 - Rs. C-358/00 Buchhändler-Vereinigung GmbH/Saur Verlag GmbH & Co. KG) - nicht anwendbar sind.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04

    Vergabeverfahren bei Auswahlverfahren nach den § 93 ff BSHG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    Abweichend von dem Inhalt des Vertragsentwurfes, der Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 8. September 2004 - VII-Verg 35/04 - war, verpflichtet sich der Antragsgegner hier nicht, dem Einrichtungsträger die Kosten der Betreuungsleistung zu bezahlen.
  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    1998 Nr. C 21/53 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2002, Verg 22/02; OLG Stuttgart OLGR 2003 218 ff.; Boesen, Vergaberecht, § 99 Rn. 32 m.w.Nachw.; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 99 Rn. 27).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    Der Begriff des Vertrages ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass er auch öffentlich-rechtliche Verträge umfasst (vgl. auch Bay ObLG VergabeR 2003, 563, 565; Graef, VergabeR 2004, 166, 168, 169 m.w.Nachw.).
  • VK Münster, 02.07.2004 - VK 13/04

    Unangemessen niedriger Angebotspreis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster vom 2. Juli 2004 - VK 13/04 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18

    Ausschreibungsfrei zusammenarbeiten? Ja, aber nur mit fairem Anschlusswettbewerb!

    Als Entgelt ist jede Art von Vergütung anzusehen, der ein Geldwert zukommt (Senatsbeschluss vom 22. September 2004 - VII-Verg 44/04, zitiert nach juris, Tz. 9).
  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04.

    Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen; Erfasst ist jede Art von Vergütung, die einen Geldwert hat, OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04.

  • VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10

    Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

    Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen; erfasst ist jede Art von Vergütung, die einen Geldwert hat, OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04.

    Denn es ist allgemein anerkannt, dass auch die Erbringungen von Leistungen gegenüber Dritten nicht der Annahme eines entgeltlichen Vertrages entgegen steht, u.a. OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; EuGH, 11.6.2009, Rs. C-300/07.

  • VK Arnsberg, 15.11.2005 - VK 20/05

    Durchführung von Jugendhilfeaufgaben als öffentlicher Auftrag

    Diese Sachlage stände im Widerspruch zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.09.2004, Az.: VII-Verg 44/04, auf den sich die Antragsgegnerin stützt.

    Die Beigeladene hält den Antrag für unzulässig, da sich der Vertrag nicht auf ausweislich der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.9.2004, Az:: VII-Verg 44/04) nicht auf einen öffentlichen Auftrag beziehe.

    8/14 22.09.2004, Az.: VII-Verg 44/04 zugrunde gelegen hat, da die für die Dienstleistungskonzession typische wirtschaftliche Risikoverteilung,- nämlich auf Seiten des Konzessionsnehmers-, hier nicht gegeben sein soll.

  • VK Arnsberg, 15.11.2005 - VK-20/05

    Kooperativer Teilnahmewettbewerb für den Aufbau und Betrieb von ambulanten

    Diese Sachlage stände im Widerspruch zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.09.2004, Az.: VII-Verg 44/04, auf den sich die Antragsgegnerin stützt.

    Die Beigeladene hält den Antrag für unzulässig, da sich der Vertrag nicht auf ausweislich der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.9.2004, Az:: VII-Verg 44/04) nicht auf einen öffentlichen Auftrag beziehe.

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich ausweislich der Ausschussunterlagen bei der beabsichtigten Beauftragung nicht um eine Dienstleistungskonzession wie sie der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.09.2004, Az.: VII-Verg 44/04 zu Grunde gelegen hat, da die für die dienstleistungkonzession typische wirtschaftliche Risikoverteilung,- nämlich auf Seiten des Konzessionsnehmers-, hier nicht gegeben sein soll.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2005 - 12 B 1931/04

    Beachtung des Grundrechts auf Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG der als

    Der Senat folgt in Anlehnung an seine Entscheidungen zu Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG - vgl. Beschlüsse vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 - und - 12 B 1390/04 - der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Antragsgegner mit der Ausschreibung des - als Dienstleistungskonzession, die dem Vergaberechtsregime nicht unterfällt, zu charakterisierenden - Rahmenvertrags für Leistungen nach § 31 SGB VIII vgl. zur rechtlichen Einordnung: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2004 - VII - Verg 44/04 - wegen der vorgesehenen Ausschließlichkeitszusage den Anspruch der Antragsteller auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung nach § 77 SGB VIII verletzt.
  • VK Münster, 06.05.2008 - VK 4/08

    Verkauf eines kommunalen Grundstücks mit Bauverpflichtungen

    Erforderlich ist aber eine rechtliche Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung, die hergestellt werden kann durch die Begründung eines Gegenseitigkeitsverhältnisses (Synallagma), durch Vereinbarung einer Bedingung oder durch die Abrede, dass die eine Leistung den Rechtsgrund für die andere darstellt, OLG Düsseldorf, 22.09.2004, Verg 44/04.; OLG Düsseldorf, 19.12.2007, Verg 51/07.
  • VG Münster, 09.03.2007 - 1 L 64/07

    Verpachtung der Leichenhalle Coesfeld vorerst gestoppt

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 10. Mai 2006 - VII-Verg 12/06 -, juris, und vom 22. September 2004 - VII-Verg 44/04 -, NZBau 2005, 652; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 6 W 35/05 (Verg) -, NZBau 2005, 655; BayObLG, Beschluss vom 9. Juli 2003 - Verg.1 7/03 -, juris, Brandenb.
  • VK Bund, 24.07.2007 - VK 2-69/07

    KE 2 Tagebaugeräte

    Dienstleistungskonzessionen sind vom Anwendungsbereich des europäischen (vgl. Art. 17 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18 EG) und deutschen Vergaberechts (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. September 2004 - VII-Verg 44/04; Bungenberg in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff (Hrsg.), Kartellrecht, Bd. 2, 2006, § 99 GWB Rz. 52 ff.) ausgenommen.

    erhält (vgl. Art. 1 Nr. 4 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18 EG; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. September 2004 - VII-Verg 35/04; Bungenberg in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff (Hrsg.), Kartellrecht, Bd. 2, 2006, § 99 GWB Rz. 55), so dass er das ganze oder überwiegende wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko trägt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. September 2004 - VII-Verg 35/04; Beschl. v. 22. September 2004 - VII-Verg 44/04; Bungenberg a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07

    Dienstleistung oder Dienstleistungskonzession?

    Eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof ist nicht erforderlich, da der Senat von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2004 (NZBau 2005, 652 und NZBau 2005, 650) nicht abweicht.
  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • VK Westfalen, 08.05.2018 - VK 1-12/18

    Nur vertragsuntypische und branchenunübliche Praktiken sind unzumutbar!

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